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In der Tennisschule müssen mindestens zwei Lehrkräfte ganzjährig tätig sein. |
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Der Leiter / die Leiterin der Tennisschule muss Mitglied im VDT sein. |
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Der Leiter / die Leiterin muss eine der folgenden Qualifikationen nachweisen: Staatlich geprüfter Tennislehrer/in |
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Der Leiter / die Leiterin muss mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit als Tennislehrer/-in nachweisen. |
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Der / die zweite Stammtrainer/in muss mindestens einen DTB C-Trainerschein nachweisen. |
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Alle weiteren Lehrer müssen eine der gültigen Lizenzen des VDT oder DTB besitzen oder sich in der Ausbildung zu diesen befinden. |
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Der Unterricht ist nach den gültigen Richtlinien, Methoden und Qualitätsstandards (Lehrplänen) des DTB und VDT zu erteilen. |
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Die Tennisschule muss als Unternehmen geführt werden. |
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Die Tennisschule muss mittels eines Prospekts und einer Preisliste ihre Leistungen anbieten. |
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Der Tennisunterricht muss auf mindestens zwei Plätzen ganzjährig und wetterunabhängig durchführbar sein. |
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Der Tennisunterricht muss in angemessenem Rahmen über moderne Hilfsmittel zur Unterrichtsgestaltung verfügen. |
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